Unsere Vertreter*innen in der Kirchensynode
Das Evangelische Dekanat Dreieich-Rodgau entsendet derzeit folgende Männer und Frauen in die Kirchensynode der EKHN:
- Brigitte Jahn-Lennig (Neu-Isenburg)
- Pfarrer Thomas Reitz (Mainhausen)
- Pfarrerin Sandra Scholz (regionale Pfarrstelle für Ökumene und Gesellschaftliche Verantwortung)
- Norbert Schweitzer (Seligenstadt)
- Jutta Trinz (Langen)
Die Kirchensynode der EKHN
Die Kirchensynode der EKHN, auch als "Landessynode" bezeichnet, ist das oberste Beschlussorgan der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Sie setzt sich aus ehrenamtlich Mitarbeitenden und aus Pfarrerinnen und Pfarrern zusammen. Zwei Drittel der Kirchensynode sind Ehrenamtliche.
Die Synode als "Kirchenparlament" ist gemäß der Kirchenordnung das "maßgebende Organ der EKHN". Kirchensynodaler wird man durch Wahl. Die Kirchenvorstände in den über 1100 Gemeinden der EKHN wählen alle sechs Jahre Delegierte in die Dekanatssynoden, die wiederum - ebenfalls über eine Wahl - Vertreter in die Kirchensynode entsenden.
Die Bezeichnung "Kirchenparlament" ist rechtlich nicht hundertprozentig zutreffend, deckt aber wesentliche Funktionen der Landessynode, die mindestens zwei Mal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, im großen Sitzungssaal des Frankfurter Dominikanerklosters tagt, ab, z. B.:
- Beschlussfassung über Gesetzesvorlagen
- Kontrolle der kirchenleitenden Gremien (Kirchenleitung, Kirchenverwaltung, ...)
- Wahl oder Berufung von Repräsentanten der EKHN und leitender Mitarbeiter (Kirchenpräsident und stellvertretende Kirchenpräsidentin, Pröpstinnen und Pröpste, Referatsleiter der Kirchenverwaltung)
- Bildung zahlreicher Ausschüsse für inhaltliche Vorarbeit
- Grundsatzbeschlüsse zu theologischen, kirchenpolitischen und gesellschaftlichen Fragen
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken